Verkaufsbedingungen

1. DEFINITIONEN
In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehend angegebene Bedeutung:
Bitubo : bezeichnet das Unternehmen Bitubo Srl mit Sitz in Via A. Volta n. 24, 35037 Selve di Teolo (Italien);
Kunde : bezeichnet jedes Unternehmen, sei es eine Partnerschaft oder eine Kapitalgesellschaft, eine Körperschaft oder eine andere juristische Person, die die Produkte für den gewerblichen Gebrauch direkt von Bitubo kauft;
Bedingungen : weist auf diese allgemeinen Verkaufsbedingungen hin;
Bestellung : bezeichnet jeden vom Kunden an Bitubo gesendeten Vorschlag zum Kauf der Produkte;
Portal : bezeichnet das von Bitubo auf seiner Website www.bitubo.com zur Verfügung gestellte Portal, über das der Kunde nach Registrierung und Zuweisung spezieller, ihm vorbehaltener Anmeldeinformationen (Benutzername und Passwort) Bestellungen aufgeben, Bestätigungen erhalten und ganz allgemein deren Ausführung überwachen kann;
Produkte: bezeichnet die von Bitubo hergestellten und/oder montierten und/oder verkauften Waren.

2. GELTUNGSBEREICH
Diese Bedingungen, die gegenzuzeichnen sind, gelten für alle zwischen Bitubo und dem Kunden geschlossenen Kaufverträge über die Produkte, nachdem dieser die Auftragsbestätigung von Bitubo erhalten hat.
Bitubo behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern und/oder zu ergänzen. in diesem Fall gelten die vorgenommenen Änderungen und/oder Ergänzungen für alle Bestellungen und damit verbundenen Kaufverträge, die ab dem dreißigsten Tag nach der Mitteilung der geänderten und/oder ergänzten Bedingungen durch Bitubo an den Kunden versandt werden.

3. PREISE
Die Verkaufspreise der Produkte entsprechen denen im Bitubo-Katalog, der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig ist. Die im Katalog angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, Steuern, Abgaben, etwaiger Zölle und/oder Versicherungskosten sowie Verpackungs-, Versand- und/oder Transportkosten.

4. Bestellung und Auftragsbestätigung
Jede Bestellung muss über das Portal gesendet werden.
Bestellungen sind für den Kunden für die Dauer von 30 Tagen ab Einstellung in das Portal verbindlich und verbindlich.
Bestellungen werden für Bitubo erst mit der Absendung der Auftragsbestätigung an den Kunden verbindlich.
Enthält die Auftragsbestätigung Änderungen der Bestellung, so gelten diese Änderungen 2 Tage nach Absendung der Auftragsbestätigung als stillschweigend akzeptiert, ohne dass der Kunde schriftlich seinen Widerspruch erklärt hat.

5. TRANSPORT
Der Transport der Produkte erfolgt auf Kosten des Kunden. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, verauslagt Bitubo die Versandkosten und stellt diese dem Kunden in den entsprechenden Verkaufsrechnungen in Rechnung. Jegliche Haftung von Bitubo für den Verlust und/oder die Verschlechterung der Produkte erlischt mit der Übergabe der Waren an den Spediteur in den Lagern von Bitubo.
Die Lieferung der Produkte erfolgt unter den nachstehend angegebenen wirtschaftlichen Bedingungen:
ITALIEN : Die Produkte werden per BRT-Kurier oder einem anderen von Bitubo unabhängig ausgewählten Kurierdienst zu den folgenden Tarifen versandt:
Gewicht Ganz Italien außer Kalabrien, Sardinien, Sizilien Kalabrien, Sardinien, Sizilien
Bis zu 5 kg Euro 12,00 Euro 16,00
Bis 10 kg Euro 13,00 Euro 17,00
Bis 20 kg 15,00 Euro Euro 19,00
Bis 30 kg Euro 26,00 Euro 40,00
Bis zu 5 kg Euro 31,00 Euro 47,00
Bis 100 kg Euro 42,00 Euro 52,00

Nachnahmegebühren : 4,00 Euro zusätzlich zu den Transportkosten für Beträge unter 850 Euro, inkl. MwSt.
Bei Beträgen über 850 Euro inkl. MwSt. betragen die Inkassokosten 2 % des Gesamtbetrages.

EXPORT (EU) : Die Produkte werden ausschließlich per LKW über DHL-Kurier zu folgenden Tarifen versandt:
BEREICH 1 FRANKREICH, ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND
BEREICH 2 BELGIEN, NIEDERLANDE, SPANIEN
BEREICH 3 Großbritannien, Schweiz
BEREICH 4 BULGARIEN, DÄNEMARK, FINNLAND, IRLAND, NORWEGEN, POLEN, PORTUGAL, TSCHECHISCHE REPUBLIK, RUMÄNIEN, SLOWAKEI, SCHWEDEN, UNGARN, SLOWENIEN
BEREICH 5 GRIECHENLAND
  BEREICH 1 BEREICH 2 BEREICH 3 BEREICH 4 BEREICH 5
Bis zu 5 kg € 19,00 € 26,00 € 22,00 33,00 € 40,00 €
Bis 10 kg € 21,00 € 27,00 € 27,00 44,00 € 47,00 €
Bis 20 kg € 26,00 33,00 € 33,00 € 50,00 € 49,00 €
Bis 30 kg 38,00 € 44,00 € 50,00 € 63,00 € 52,00 €
Bis 50 kg 57,00 € 45,00 € 50,00 € 63,00 € Nicht verfügbar
Bis 80 kg 78,00 € 62,00 € 79,00 € 84,00 € Nicht verfügbar
Bis 100 kg 108,00 € 87,00 € € 91,00 117,00 € Nicht verfügbar
Bis 150 kg 196,00 € € 123,00 162,00 € 209,00 € Nicht verfügbar
Bis 200 kg 196,00 € 134,00 € 162,00 € 209,00 € Nicht verfügbar

Der Versand der Produkte per Luftfracht erfolgt nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, der in der Bestellung enthalten ist. in diesem Fall werden die Transportkosten und das verwendete Transportunternehmen von Bitubo dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Nach 5 (fünf) Tagen ab dem Datum des Eingangs einer solchen Mitteilung durch den Kunden, ohne dass dieser eine Mitteilung an Bitubo gesendet hat, gelten die von Bitubo mitgeteilten Transportkosten und der Spediteur als vom Kunden vollständig akzeptiert.

EXPORT (AUSSERHALB DER EU): Die Transportkosten und der verwendete Spediteur werden dem Kunden von Bitubo von Zeit zu Zeit schriftlich mitgeteilt. Nach 5 (fünf) Tagen ab dem Datum des Eingangs einer solchen Mitteilung durch den Kunden, ohne dass dieser eine Mitteilung an Bitubo gesendet hat, gelten die von Bitubo mitgeteilten Transportkosten und der Spediteur als vom Kunden vollständig akzeptiert.
Bitubo behält sich außerdem das Recht vor, die oben angegebenen Versandkosten während der Gültigkeitsdauer dieser Bedingungen zu ändern. In diesem Fall werden die neuen Tarife dem Kunden von Bitubo vor dem Versand mitgeteilt und der Kunde kann die Änderung der Versandkosten innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung anfechten. Nach Ablauf dieser Frist, ohne dass der Kunde Bitubo eine Mitteilung gesendet hat, gilt die Änderung der Versandkosten als vom Kunden vollständig akzeptiert und Bitubo sendet die Produkte zu den geänderten Kosten an den Kunden.

6. LIEFERUNG
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, liefert Bitubo dem Kunden die Produkte ab Werk (Ex works – Incoterms 2020) an seinen Fabriken in Selve di Teolo (Pd), Via A. Volta 24. Der Transport der Produkte erfolgt daher stets auf Risiko des Kunden. Die Lieferung kann in einer oder mehreren Chargen erfolgen.

7. LIEFERBEDINGUNGEN
Die Lieferbedingungen sind in der Auftragsbestätigung angegeben. Diese Lieferfristen sind lediglich als Richtwerte zu betrachten und können daher nicht als wesentlich im Sinne des Artikels 1457 des Bürgerlichen Gesetzbuches angesehen werden. Sie beinhalten in keinem Fall die Transportzeiten der Produkte. Eventuelle Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden nicht dazu, von Bitubo Schadensersatz zu verlangen und/oder vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Wenn Bitubo aufgrund von Lieferverzögerungen oder -ausfällen seiner Lieferanten, Unterbrechungen oder Aussetzungen des Transports oder der Energieversorgung, Nichtverfügbarkeit oder Mangel an Rohstoffen, Streiks oder Gewerkschaftskonflikten, einer Pandemie oder anderen Ereignissen, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, die Lieferfristen nicht einhalten kann, ist Bitubo verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen. Der Beginn der Lieferfrist des Produkts an den Spediteur wird für die gesamte Dauer des Ereignisses ausgesetzt. Wenn aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt die Bestellung nicht innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach der vereinbarten Frist ausgeführt werden kann, hat jede Partei das Recht, die Bestellung zu stornieren, indem sie der anderen Partei ihre Entscheidung schriftlich mitteilt, wobei in einem solchen Fall keine der Parteien das Recht hat, von der anderen Partei eine Entschädigung für etwaige erlittene Schäden zu verlangen.

8. ZAHLUNGEN UND RECHNUNGSSTELLUNG
Die Bezahlung der Rechnungen durch den Kunden muss innerhalb der von Bitubo angegebenen Fristen und mit den von Bitubo angegebenen Methoden erfolgen.
Sofern mit dem Kunden nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, stellt Bitubo die Verkaufsrechnung für die Produkte gleichzeitig mit der Übergabe an den Spediteur zum Transport zum Kunden aus.
Im Falle der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung, auch teilweise, der von Bitubo ausgestellten Rechnungen werden Verzugszinsen gemäß dem im Gesetzesdekret Nr. festgelegten Satz fällig. wird automatisch angewendet. 231/02 und nachfolgende Änderungen, ohne dass es einer vorherigen formellen Mitteilung bedarf. Unbeschadet des Vorstehenden berechtigt die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Rechnungen Bitubo außerdem, unbeschadet aller anderen Rechte auf Schadensersatzforderungen, die sofortige Zahlung des Preises aller bereits an den Kunden getätigten Produktverkäufe zu verlangen und/oder die Lieferung anderer vom Kunden bestellter Produkte vorübergehend auszusetzen und/oder den/die bereits mit dem Kunden geschlossenen Vertrag/Verträge über den Verkauf von Produkten gemäß Artikel 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu kündigen, mit der daraus resultierenden Aufhebung aller Verpflichtungen zur Lieferung der Produkte und ohne dass der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz und/oder Entschädigung geltend machen oder ein anderes Recht gegenüber Bitubo geltend machen kann.

9. LÖSEN UND WIEDERHOLEN
Der Kunde kann gegenüber Bitubo keine Einwände erheben – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Nichtigkeit, Anfechtbarkeit und Auflösung des Kaufvertrags beziehen –, um die Zahlung für die gekauften Produkte gemäß den Bestimmungen dieser Bedingungen zu verzögern oder zu vermeiden.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vom Kunden geschuldeten Preises verbleiben die gelieferten Produkte im Eigentum von Bitubo.

11. GARANTIE
Bitubo garantiert dem Kunden, dass die verkauften Produkte den EU-Vorschriften entsprechen und für einen Zeitraum von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab Kaufdatum frei von Fehlern und Mängeln sind. Bei Brüchen an primären Strukturteilen wie Schaft, Rohr und Federn garantiert Bitubo dem Kunden für einen Zeitraum von 60 (sechzig) Monaten ab demselben Datum, dass diese frei von Fehlern und Mängeln sind. Für die Berechnung dieser Fristen wird das Ausstellungsdatum der Rechnung für das Produkt oder, falls der Kunde nicht über die Kaufrechnung verfügt, das auf dem Produkt angegebene Produktionsdatum herangezogen.
Die von Bitubo gewährte Garantie auf die Produkte bezieht sich ausschließlich auf Fehler und Mängel, die Bitubo selbst zuzuschreiben sind, und gilt in keinem Fall in Bezug auf:
  • Produkte, deren Installation und/oder Deinstallation nicht in einem autorisierten technischen Zentrum von Bitubo oder von einem Fachmann der Branche mit nachgewiesener Erfahrung und in jedem Fall unter Einhaltung der von Bitubo bereitgestellten Anweisungen in Bezug auf die Konservierung und/oder Montage und/oder Wartung und/oder Demontage des Produkts durchgeführt wurde;
  • fahrlässige oder unsachgemäße Verwendung des Produkts;
  • Produkte, an denen vom Kunden oder von Dritten Reparaturen oder Änderungen vorgenommen wurden;
  • Kosten für die Installation und Deinstallation des Produkts und die Wiederherstellung des Motorrads;
  • Versandkosten des Produkts an den Einzelhändler;
  • Transportkosten des Produkts zum von Bitubo autorisierten technischen Zentrum oder zum Hauptsitz von Bitubo, die nicht schriftlich dokumentiert sind oder sich auf fehlerhafte Produkte beziehen, bei denen Bitubo die Verantwortung für den Fehler nicht anerkannt und akzeptiert hat;
  • Teile des Produkts, die einem Verschleiß unterliegen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Buchsen, O-Ringe, Staubabstreifer, Öldichtungen, Puffer;
  • Teile des Produkts, die vom Kunden manipuliert wurden;
  • Schmiermittel und Nachfüllvorgänge;
  • Schäden an den Oberflächenbehandlungen und/oder Beschichtungen des Produkts wie Eloxieren, Lackieren usw. und/oder Lackverfärbungserscheinungen;
  • Produkte, die in Motorrädern verwendet werden, die für Wettbewerbe oder ähnliche Zwecke konzipiert und eingesetzt werden;
  • Produktkonformität mit den Standards von Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören; Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Bitubo unverzüglich über das Vorhandensein spezifischer Vorschriften in Bezug auf das Produkt zu informieren, die in den Nicht-EU-Bestimmungsländern des Produkts gelten. Bitubo schließt jegliche Haftung im Falle der Nichteinhaltung der in Nicht-EU-Ländern geltenden Vorschriften durch das Produkt aus.

Die Garantie für die verkauften Produkte unterliegt der regelmäßigen Meldung von Mängeln/Fehlern durch den Kunden wie unten angegeben. Der Kunde muss Bitubo bei sonstigem Verfall etwaige Mängel und/oder Qualitätsmängel bzw. Nichtkonformitäten des gekauften Produkts innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung desselben schriftlich melden. Ebenso müssen etwaige Mängel und/oder Qualitätsmängel oder Nichtkonformitäten des Produkts versteckter Natur (d. h. solche, die aufgrund der dem Kunden gesetzlich auferlegten Überprüfung nicht erkennbar sind) Bitubo vom Kunden selbst schriftlich innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden, andernfalls verfällt der Anspruch.
In beiden Fällen muss der Kunde, um die Garantie in Anspruch nehmen zu können, das Produkt (gegebenenfalls ordnungsgemäß vom Motorrad deinstalliert) auf eigene Kosten an das örtliche, von Bitubo autorisierte technische Zentrum, sofern vorhanden, oder, falls es kein örtliches, von Bitubo autorisiertes technisches Zentrum gibt, an den Hauptsitz von Bitubo liefern. Die aktualisierte Liste der von Bitubo autorisierten technischen Zentren ist auf der Website www.bitubo.com im Bereich „Wiederverkäufer und Kundendienst“ verfügbar.
Wenn Bitubo auch über das örtliche autorisierte technische Zentrum von Bitubo erkennt, dass das Produkt Mängel aufweist, erstattet Bitubo dem Kunden die entstandenen und schriftlich dokumentierten Kosten für den Transport des mangelhaften Produkts vom Standort des Kunden zum örtlichen autorisierten technischen Zentrum von Bitubo oder, falls es kein örtliches autorisiertes technisches Zentrum von Bitubo gibt, vom Standort des Kunden zum Standort von Bitubo.
In einem solchen Fall kann Bitubo nach eigenem Ermessen: (i) das gelieferte Produkt auf eigene Kosten ersetzen oder reparieren (einschließlich der Transportkosten zum Standort des Kunden, ausgenommen die Kosten vom Standort des Kunden zum Endbenutzer des Produkts); oder alternativ (ii) dem Kunden den Preis des Produkts durch Ausstellung einer Gutschrift zu seinen Gunsten erstatten. In beiden Fällen kann Bitubo nach eigenem Ermessen vom Kunden die Rücksendung der mangelhaften Produkte verlangen, die dann in sein Eigentum übergehen, oder sie vom Kunden vernichten lassen, in beiden Fällen auf Kosten von Bitubo (einschließlich der Transportkosten vom Standort des Kunden zum Standort von Bitubo, ausgenommen der Kosten vom Endbenutzer des Produkts zum Standort des Kunden).
Die von Bitubo auf die Produkte gewährte Garantie ist so zu verstehen, dass sie die gesetzlichen Garantien für Mängel und Konformität aufnimmt und ersetzt und jegliche andere mögliche Haftung von Bitubo gegenüber dem Kunden, die in irgendeiner Weise aus den Produkten resultiert, ausschließt, außer im Falle von Betrug oder grober Fahrlässigkeit und bei zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf Rückgriffsrechte gemäß Art. 131 des Gesetzesdekrets vom 6. September 2005, Nr. 206 (Verbrauchergesetzbuch).
Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, Bitubo von allen Klagen, Forderungen, Ansprüchen oder anderen Initiativen freizustellen, die von Dritten gegen Bitubo erhoben oder gefördert werden und die, auch indirekt, mit dem Verkauf der Produkte an Dritte durch den Kunden in Verbindung stehen oder darauf zurückzuführen sind.
Die Haftung von Bitubo für Schäden, die durch Mängel am Produkt verursacht werden, bleibt in den in Artikel 123 des Gesetzesdekrets Nr. 196/2003 vorgesehenen Fällen unberührt. 6. September 2005. 206 (Verbrauchergesetzbuch) und alle anderen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. AUSDRÜCKLICHE KÜNDIGUNGSKLAUSEL
Bitubo hat das Recht, gemäß und für die Zwecke von Artikel 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches den Einzelverkauf der Produkte jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn der Kunde einer seiner in den Artikeln 8 (Zahlungen), 9 (Solve et repete) und 13 (Geistiges Eigentumsrecht) festgelegten Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

13. GEISTIGES EIGENTUM
Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte von Bitubo, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Rechte an Patenten, Designs und Gebrauchsmustern, Marken, deren Eigentümer oder Lizenznehmer Bitubo ist, Urheberrechten, Know-how, technischen Spezifikationen und Daten, unabhängig davon, ob sie registriert wurden oder nicht (nachfolgend „ geistige Eigentumsrechte “), sind das ausschließliche Eigentum von Bitubo und ihre Mitteilung oder Verwendung im Rahmen dieser Bedingungen begründet in Bezug auf sie keinerlei Rechte oder Ansprüche des Kunden.
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Produkt unter der Marke und dem Logo von Bitubo (die „ Marke “) vermarktet wird und dass der Kauf des Produkts keinerlei Rechte, Titel oder Erwartungen in Bezug auf die Marke verleiht und dass jegliche Verwendung derselben im ausschließlichen Interesse von Bitubo erfolgt.
Der Kunde verpflichtet sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die geistigen Eigentumsrechte von Bitubo beeinträchtigen könnten, und verpflichtet sich insbesondere, keine Patente, Lizenzen, Designs, Marken, Handelsnamen oder Urheberrechte anzumelden oder anmelden zu lassen oder zu verwenden, die in irgendeiner Weise die Verwendung des Namens „Bitubo“ oder eines ähnlichen Namens oder des Namens der im Bitubo-Katalog enthaltenen Produkte beinhalten.
Der Kunde darf weder die Marke noch ein damit verbundenes Recht hinterlegen und/oder registrieren, noch die Marke oder Marken, Unterscheidungszeichen oder Namen oder Ausdrücke, die gleich oder ähnlich sind, verwenden, um Domänennamen zu registrieren und/oder Websites oder Webseiten zu erstellen, bei der Registrierung von Domänennamen oder beim Aufbau von Websites, Internetseiten und/oder Profilen in sozialen Medien, auch wenn dies mit der Bewerbung des Produkts in Zusammenhang steht, noch darf er die Registrierung oder Anerkennung eines anderen geistigen Eigentumsrechts in irgendeiner Form unter Verwendung der Bitubo-Dokumentation oder der von ihr übermittelten Informationen beantragen.
Der Kunde darf die Marke und/oder andere Erkennungszeichen, die Bitubo auf den Produkten oder deren Verpackung verwendet, weder ändern, entfernen noch in irgendeiner Weise verändern, noch darf er die von Bitubo verwendeten und dem Kunden eventuell gelieferten Werbematerialien ändern oder verändern.
Der Kunde verpflichtet sich, die Marke ausschließlich gemäß den schriftlichen Anweisungen von Bitubo und für die in diesen Bedingungen festgelegten Zwecke zu verwenden.
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, Bitubo unverzüglich über alle relevanten Tatsachen zu informieren, die ihm bekannt werden und die die gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte von Bitubo oder seinen Ruf beeinträchtigen könnten.
Der Kunde erkennt außerdem an, dass jeder tatsächliche oder drohende Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen Bitubo irreparablen Schaden zufügen wird, der manchmal schwer zu ermitteln ist. Aus diesem Grund ist Bitubo berechtigt, vom Kunden für jeden Verstoß gegen die in diesem Artikel festgelegten Verpflichtungen einen Betrag von 10.000,00 Euro (zehntausend/00) zu fordern, unbeschadet des Rechts von Bitubo, alle weiteren gesetzlich vorgesehenen Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen und/oder gemäß dem geltenden Recht eine Entschädigung für den erlittenen höheren Schaden zu erhalten.

14. KOMMUNIKATION
Die gesamte Kommunikation zwischen Bitubo und dem Kunden muss schriftlich erfolgen und per E-Mail, zertifizierter E-Mail, Fax oder Einschreiben an die Adressen und Nummern gesendet werden, die der Kunde bei der Registrierung im Portal angegeben hat. Per E-Mail, zertifizierter E-Mail oder Fax versandte Mitteilungen gelten in jedem Fall ab dem Datum der Bestätigung der Weiterleitung der E-Mail/zertifizierten E-Mail-Nachricht an den Empfänger oder ab dem in der Empfangsbestätigung des Faxes angegebenen Datum als ordnungsgemäß ausgeführt.

15. SONSTIGES
Der Inhalt dieser Bedingungen annulliert und ersetzt alle anderen vorherigen Vereinbarungen zwischen Bitubo und dem Kunden und stellt die integrale Manifestation der zwischen ihnen bestehenden Vereinbarungen dar.
Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich hiermit gegenseitig, die als ungültig oder unwirksam anerkannte Klausel durch eine andere Klausel zu ersetzen, die möglichst gleiche oder ähnliche Wirkungen hat und so das ursprüngliche Gleichgewicht der Interessen wiederherstellt.

16. ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGES GERICHT
Diese Bedingungen unterliegen ausschließlich italienischem Recht unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980.
Für alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit diesen Bedingungen entstehen können, einschließlich solcher, die ihre Gültigkeit, Auslegung oder Ausführung betreffen, ist ausschließlich das Gericht von Padua (Italien) zuständig. Bitubo behält sich jedoch das Recht vor, rechtliche Schritte vor den Gerichten des Ortes einzuleiten, an dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.
360°-Technologie
Bitubo